• Gib uns den Tipp – wir kümmern uns um den Rest

Kennst du jemanden, der seine Immobilie schnell & unkompliziert verkaufen will?

Als direkter Käufer übernehmen wir die komplette Abwicklung. Du profitierst doppelt: Provision für dich, Vorteile für den Verkäufer:

Kennst du jemanden, der seine Immobilie schnell & unkompliziert verkaufen will?

Als direkter Käufer übernehmen wir die komplette Abwicklung. Du profitierst doppelt: Provision für dich, Vorteile für den Verkäufer:

Wir belohnen deine Empfehlung

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Tippgeber-Provision bei erfolgreichem Ankauf der Immobilie

Für deinen Tipp erhältst du eine schriftlich bestätigte Tippgeber-Provision, die transparent festgesetzt wird und nach notarieller Beurkundung fällig ist.

Zusätzlich erhält der Verkäufer individuelle Vorteile, da er direkt an uns verkauft. So stiftest du echten Mehrwert und positionierst dich als Problemlöser.

  • Provisionshöhe vorab schriftlich fixiert
  • Auszahlung nach Beurkundung per Überweisung
  • Direkter Ankauf ohne Maklerprovision

In 4 einfachen Schritten zur Provision

1. Tipp abgeben

Fülle mit Einwilligung des Eigentümers das Kurzformular aus.

2. Rückmeldung in 48 Stunden

Wir prüfen Lage und Rahmenbedingungen und melden uns bei dir und beim Eigentümer mit Rückfragen. Anschließend vereinbaren wir direkt die Besichtigung.

3. Besichtigung & Angebot

Wir sehen uns die Immobilie vor Ort an und sichten die Unterlagen. Danach erhält der Eigentümer ein faires, schriftliches Kaufangebot und wir koordinieren den Notartermin.

4. Notar & Auszahlung

Der Kaufvertrag wird beurkundet und der Kaufpreis angewiesen. Deine Tippgeber-Provision überweisen wir gemäß Vereinbarung; der Verkäufer profitiert von einer schnellen & unkomplizierten Abwicklung.

Setze auf regionale Erfahrung

Von Konstanz bis Heilbronn kaufen wir in ganz Baden-Württemberg Wohnungen und Mehrfamilienhäuser direkt an. Mit über 15 Jahren Markterfahrung kennen wir die Mikrolagen, Preisspannen und Nachfrage im Detail und können dadurch faire, realistische Angebote machen und das oft mit Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden und klarer Entscheidungslinie bis zum Notartermin.

Häufig gestellte Fragen unserer Tippgeber

Wer darf Tippgeber sein?

Grundsätzlich jede volljährige Person, die mit Einwilligung des Eigentümers einen Verkaufstipp gibt.

Nicht möglich sind Tipps von Personen, die vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder ohne Zustimmung des Eigentümers handeln.

Dein Tipp in den besten Händen

Vertraulich, schnell, verlässlich: Wir prüfen jeden Tipp diskret, halten dich transparent auf dem Laufenden und übernehmen die komplette Abwicklung – vom ersten Check bis zum Notartermin. Deine Daten sind geschützt, die Provisionszusage ist schriftlich fixiert.

Vertraue auf IMMOINVEST24 PROJEKTE GmbH und gib deinen Immobilientipp ab.

Trage hier deine Daten ein

* Die Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch ist zu vermeiden, dass der Laienwerber eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt.
Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).